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MDR Radio Feature"
"Laute Stille" - Wie ein Audiotagebuch vom Ausnahmezustand des ersten Corona-Jahres erzählt zum Beitrag
Medizinische News
Ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes vom 11.2.15 legt fest, dass eine Mutterschaftsvorsorge pro Quartal nur einem Arzt vergütet wird. Das ist nach Umsetzung des Urteiles immer der Erstversorger im Quartal. Demnach sind Wechsel von Betreuung innerhalb eines Quartales bei Schwangerschaft NICHT möglich. Wenn ein Kolleg/in schon die Schwangerschaft festgestellt hat (auch ohne weitere Leistungen) sind keine anderen Ärzte abrechnungsberechtigt, egal wie intensiv die Betreuung ausfällt. Das betrifft leider auch Patientinnen, die von außerhalb zuziehen, der Praxisinhaber plötzlich verstirbt und durch Schäden die Praxis schließen muss. Eine Betreuung bei Fällen höherer Gewalt kann auf Privatrechnung erfolgen, die bei den Kassen eingereicht werden sollte, bei Umzügen sollte so geplant werden, dass eine Versorgung bis Endes des Quartals erfolgt oder Termine so gelegt werden, dass die neue Betreuung bei Quartalsbeginn fortgesetzt wird.
Praxis News
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